Wussten Sie, dass es in Deutschland knapp eine Million Gebäude gibt, die unter Denkmalschutz stehen? Wenn Sie für den Erhalt einer dieser schützenswerten Immobilien zuständig sind, tragen Sie den ganzen Stolz, aber auch die Verantwortung für das historische Denkmal. Gemäß des Denkmalschutzgesetzes sind Sie verpflichtet, sich für den Erhalt dieser Immobilie einzusetzen.
Denkmalschutz ist Ländersache, darum gibt es in Deutschland auch 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, die Pflege und Administration von Denkmälern genau beschreiben. Die Arbeiten der betreffenden Behörden liegen darin, alle gesamten Baudenkmäler in ihren jeweiligen Verwaltungszonen in gutem Zustand zu bewahren. Dies gelingt ihnen durch Auflagen gegenüber den Eigentümern, zum Beispiel Aus- oder Umbau, Renovierung oder Sanierung.
Wissenswertes rund um den Denkmalschutz
Ganz besonders das „Äußere“ einer Immobilie ist betroffen. Die Herausforderung dabei ist, dass das Aussehen im Grunde nicht verändert werden darf.
Vorgegeben sind hierbei bestimmte Materialien und Farben. Ein gutes Beispiel sind die berühmten Fachwerkhäuser, die man in vielen deutschen Städten findet. Das Anbringen äußerer Dämmung sowie andere Fassadenänderungen sind hier leider verboten, da das bekannte Aussehen somit verändert werden würde.
Des Weiteren gibt das Denkmalschutzamt auch die Nutzungsmöglichkeiten eines denkmalgeschützten Gebäudes vor. Ein denkmalgeschützter Produktionsbetrieb darf zum Beispiel nicht plötzlich zu einem Wohnraum umfunktioniert werden. Hierüber hinaus gibt es diverse Regeln, die die Technik und Elektrik betreffen. So dürfen Außenlampen, Umzäunungen oder Kameras mit Bewegungsmelder nicht ohne weiteres montiert werden. Wichtig zu merken: Möchten Sie etwas an Ihrer denkmalgeschützten Immobilie verändern, müssen Sie stets die Denkmalschutzbehörde um Erlaubnis bitten.