Altbausanierung ist ökologisch und ökonomisch äußerst auf zwei Seiten sinnhaft: Abriss und anschließender Neubau sind deutlich teurer und zeitaufwendiger und durch den Erhalt von Altbauten können Ressourcen geschont werden.
Was umfasst Altbausanierung?
Statik, Technik und Grundriss sind in der Regel von der Altbausanierung betroffen. Hierunter fallen die Wärmedämmung, Verputzungsarbeiten, Instandsetzung von Beton und Mauerwerk, verschiedene Fassadenreparaturen, Arbeiten am Dach oder in den Zimmern sowie Klempner-, Fliesenleger- oder Malerleistungen. Natürlich gehören auch Fenster- und Türsanierungen dazu.
Der Arbeitsablauf und alle dazugehörigen Arbeitsschritte müssen fachgerecht dokumentiert und überwacht werden.
Die Geschichte der Altbausanierung
Durch den Zweiten Weltkrieg war vieles zerstört. Es mussten notgedrungen Wiederaufbauarbeiten geleistet werden. Zeitgleich wurde die Chance genutzt und Neubauten hochgezogen, zum Beispiel große Siedlungen für die Bevölkerung an Stadträndern. In den 60er Jahren beging die Bauindustrie auf Geheiß der Politik einen Fehler, indem beschlossen wurde, dass ganze Altbauviertel abgerissen werden sollten. Hier wurde bedauerlicherweise ein Stück Geschichte dem Erdboden gleichgemacht.
Doch die Reaktionen darauf waren beeindruckend! Ab den 70er Jahren wurde immer lautstarker gefordert, die Erneuerung ganzer Viertel vorsichtiger und bedachtsamer durchzuführen. Mit Erfolg! Heutzutage ist die Sanierung von alten Gebäuden bereits mit einem Anteil von über 50% am gesamten Bauvolumen beteiligt.
Dank erfolgter Wiedervereinigung konnten viele Altbauten im Ostteil der Republik (DDR) und der Hauptstadt (Berlin), saniert und erhalten werden.
Wie hängen Umweltschutz und Altbausanierung zusammen?
Altbauten haben den Nachteil, dass sie häufig nicht den neuen Gesetzen zur Energieeinsparung entsprechen. Sie sind nicht optimal gedämmt und die Bewohner klagen über hohe Heizkosten. Dies alles belastet Portemonnaie und die Umwelt erheblich.
Der Forderung, einfach mehr in Wärmedämmung durch Fassadensanierung zu investieren, ist allerdings nicht immer leicht entgegenzukommen. Denkmalschutz oder ein unangemessener Sanierungsaufwand behindern häufig die Durchsetzung von Maßnahmen.
Gerade für Gebäude, die unter Denkmalschutzparagrafen fallen, gilt das Gesetz der Energieeinsparverordnung gemäß § 24 EnEV nicht.
Dem Umweltschutz zuträglich ist ebenfalls die Beauftragung ortsnaher Firmen, da auch hierdurch die Bilanz für Umwelt und Natur positiv ausfällt.